JUNE 10, 2020 / CLIMATE CRISIS / MICHAELA KRÖMER
JUNE 10, 2020 / CLIMATE CRISIS / MICHAELA KRÖMER
Die Zerstörung natürlicher Lebensräume durch Abholzung und intensive Landwirtschaft, unkontrollierter Handel mit Wildtieren sowie Massentierhaltung – all das scheint das Auftreten von Pandemien wie COVID 19 zu begünstigen. Die durch Klimakrise stetig steigenden Temperaturen und Wetterextreme bringen unsere bestehenden Ökosysteme aus dem Gleichgewicht. Das Schmelzen der Gletscher ist nur die Spitze dieses Eisbergs. Die Welt gerät zunehmend aus den Fugen. Werden Krisen zum neuen Normalzustand?
Das Heilmittel gegen die Klimakrise heißt nicht Mundschutz, Isolation oder Impfstoff. Auch zukünftige Pandemien werden wir auf diese Weise nicht verhindern können. Die Lösung heißt Systemänderung. Wir müssen ändern, wie wir wirtschaften und wie wir leben. Auch unser Rechtsystem muss sich ändern, denn es ist letztlich das Abbild dessen, wie wir Gesellschaft verstehen und was uns wichtig ist.
Es wird Zeit auch darüber nachzudenken, wer in diesem System welche Rechte innehat. Denn Rechte verleihen Macht. Diesbezüglich kennt unser Rechtssystem zwei Kategorien: Rechtsubjekte und Rechtsobjekte. Das bedeutet, dass man entweder selbst Träger von Rechten und Pflichten ist oder eben – als Objekt – diesem Subjekt unterliegt. Rechtsobjekte sind beherrschbar und vom Wohlwollen der Rechtssubjekte abhängig, umgekehrt hingegen nicht.
Alle Menschen sind Rechtsubjekte, aber das war nicht immer der Fall. Zu Zeiten der Sklaverei war man der Meinung, dass eine bestimme Personengruppe als Rechtsobjekte zu kategorisieren sei. Sklaven waren rechtlich Objekte, sprich Sachen, die selbst keine Rechte hatten. Eine fatale Weltanschauung, die erst mit der Zeit hinterfragt wurde. Das Beispiel zeigt: Die Kategorisierung von Rechtsubjekten und Rechtsobjekten ist veränderbar.
Neben natürlichen Personen werden auch juristische Personen als rechtliche Subjekte anerkannt. Dazu zählen in Österreich beispielsweise Personen- und Kapitalgesellschaften, aber auch Konstrukte wie der ruhende Nachlass. Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) spricht in diesem Zusammenhang von „moralischen Personen“. Diese juristischen Personen verfügen zwar nicht über alle Rechte des Menschen, sind aber in ihrem Existenz- und Wirkungsbereich dem Menschen gegenüber ebenbürtig. Man muss somit kein Mensch sein um als Rechtsubjekt anerkannt zu werden.
Unseren Ökosystemen – der Natur selbst – werden keine eigenen Rechte zuerkannt. Mosaikartig und lückenhaft werden Teilaspekte der Natur in unterschiedlichen Bestimmungen des öffentlichen Rechtes oder des Privatrechtes – als Objekte – geschützt. Ein umfassender Schutz von Ökosystemen entsteht dadurch nicht. Unser Umweltrecht stellt somit entweder eine Unterkategorie des Eigentumsrechts oder ein vom Staat definiertes und wahrgenommenes, öffentliches Interesse dar. Letzteres entpuppt sich oftmals als nivellierende Kompromisslösung gewählter Parteien, um wirtschaftliche Interessen zu wahren. Die Tatsache, dass eine gesunde Ökonomie letztlich auch von einer gesunden Ökologie abhängt, wird in dieser Diskussion gerne ausgeblendet. Ohne entsprechende Rechte ist dies problemlos möglich. Wenn Umweltschutz nur ein mögliches Ziel darstellt, können auch 2020 noch neue Flughafenpisten gebaut werden.
Das Ergebnis eines die Natur ausschließlich als Objekt anerkennenden Systems überzeugt nicht. Die darin verkörperte Weltanschauung, dass die Natur ausschließlich zum Wohl des Menschen existiert, riskiert ironischerweise genau dieses.
Angesichts der Fakten der Klimakrise und mitten in einer Pandemie ist es spätestens jetzt Zeit unser Rechtsverständnis von der Natur neu zu überdenken. Einige Länder haben dies bereits getan. In Ecuador sind die Eigenrechte der Natur sogar im Verfassungsrang verankert – den Grundpfeilern eines Rechtssystems. Dass es sich hierbei um tatsächliche Rechte und nicht konsequenzlose Absichtserklärungen handelt, zeigt sich bereits daran, dass sich der ecuadorianische Verfassungsgerichtshof regelmäßig mit der Rechtskonformität wirtschaftlich bedeutsamer und umweltschädlicher Großprojekte aus Sicht der Natur befasst und einige genau aus diesem Grund bereits gestoppt hat. Andere Länder haben wiederum einzelne Ökosysteme als rechtliche Subjekte anerkannt: So verfügt in Neuseeland ein Fluss samt Ökosystem sowie ein Naturpark über eigene Rechte. Angesichts der zunehmenden Waldrodungen im Amazonas und dessen Bedeutung im Kampf gegen die Klimakrise, anerkannte das kolumbianische Höchstgericht den kolumbianischen Teil des Amazonas als Rechtsubjekt. Die Liste der Beispiele wird immer länger. Die Natur bekommt ihre eigene Stimme und redet mit.
Obwohl diese Länder über komplexe Rechtsysteme verfügen, haben sie es dennoch geschafft, ihren Katalog an Rechtsubjekten zu erweitern. Die Natur als Rechtsubjekt ist keine naive Illusion. Im Gegenteil, die Anerkennung der Natur als Rechtsubjekt kann ein wichtiger Grundstein für einen „grünen Wiederaufbau“ sein und bestehende Rechtsdefizite korrigieren. Unser Wohlergehen hängt von der Natur ab, in der wir leben. Es wird Zeit, diese faktische Interdependenz auch rechtlich anzuerkennen.